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Verordnung

Décret exécutif 05-484: Nährwertetikett für Algerien

Décret exécutif 05-484, das algerische Nährwertetikett nach Décret exécutif n° 05-484 (2005) - Étiquetage des denrées alimentaires, 7 verpflichtende Nährstoffe, je 100 g oder 100 ml, Arabisch auf der Verpackung. Erstellen Sie kostenlos ein konformes Etikett.

Reviewed against Décret exécutif n° 05-484 (2005) - Étiquetage des denrées alimentaires · Page updated October 25, 2026

Jurisdiction
Algeria (packaged food sold at retail)
Regulation
Décret exécutif n° 05-484 (2005) - Étiquetage des denrées alimentaires
Effective
22 December 2005
Official source
www.joradp.dz
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Anforderungen an die Nährwertkennzeichnung in Algerien

Verpackte Lebensmittel, die in Algerien verkauft werden, müssen eine Nährwertdeklaration nach Décret exécutif n° 05-484 (2005) - Étiquetage des denrées alimentaires tragen. Diese Seite behandelt das Format Algeria - Décret exécutif 05-484: Arabisch (RTL) + Französisch nach JORADP. Ein konformes algerisches Nährwertetikett deklariert 7 verpflichtende Nährstoffe: الطاقة / énergie, الدهون / matières grasses, الأحماض المشبعة / dont saturées, الكربوهيدرات / glucides, السكريات / dont sucres, البروتينات / protéines und الملح / sel. Die Werte werden je 100 g oder 100 ml deklariert, die Energie wird sowohl in kJ als auch in kcal angegeben, und es wird Salz statt Natrium ausgewiesen. Das Feld ist mit "المعلومات الغذائية / Information nutritionnelle" überschrieben. Auf der Verpackung ist Arabisch vorgeschrieben. Es gibt kein verpflichtendes Warnsystem auf der Vorderseite der Verpackung. NFL erstellt aus Ihrem Rezept ein druckfertiges algerisches Nährwertetikett, wendet dabei die Rundungsregeln und Referenzmengen für Algerien automatisch an und exportiert es als PDF, PNG, SVG, JPG oder EPS.

Amtliche Verordnung

Fundstelle
Décret exécutif n° 05-484 (2005) - Étiquetage des denrées alimentaires
In Kraft
22. Dezember 2005
Anwendungsbereich
Algerien (verpackte Lebensmittel im Einzelhandel)
Quelle

Die wichtigsten Fakten

Verpflichtende Nährstoffe (7)
الطاقة / Énergie, الدهون / Matières grasses, الأحماض المشبعة / dont saturées, الكربوهيدرات / Glucides, السكريات / dont sucres, البروتينات / Protéines und الملح / Sel
Grundlage der Deklaration
Je 100 g oder 100 ml
Energieeinheiten
kJ und kcal, beide vorgeschrieben
Natrium oder Salz
Als Salz deklariert, nicht als Natrium
Überschrift des Felds
المعلومات الغذائية / Information nutritionnelle
Sprache des Etiketts
Arabisch auf der Verpackung vorgeschrieben
Vorderseite der Verpackung
Kein verpflichtendes Warnsystem auf der Vorderseite der Verpackung

Anforderungen an die Lebensmittelkennzeichnung in Algerien nach Décret exécutif 13-378

Die allgemeinen Vorschriften Algeriens zur Verbraucherinformation stehen im Décret exécutif n° 13-378 vom 9. November 2013 über die Bedingungen der Verbraucherinformation, der in Kraft ist. Er hob den Décret exécutif n° 90-367 in seiner geänderten Fassung auf, einschließlich der Änderungen durch den Décret exécutif n° 05-484, sodass 05-484 nicht mehr der maßgebliche Kennzeichnungstext ist.

Für vorverpackte Lebensmittel, die an Verbraucher oder Gastronomiebetriebe verkauft werden, sind folgende Angaben verpflichtend:

  • Bezeichnung des Lebensmittels und Zutatenliste;
  • Nettofüllmenge;
  • Haltbarkeits- oder Verbrauchsdatum sowie gegebenenfalls Lagerungs- oder Verwendungsbedingungen;
  • Name oder Firmenname, Marke und Anschrift des Herstellers, Abpackers, Vertreibers oder Importeurs;
  • Los- oder Produktionsangaben;
  • Nährwertkennzeichnung; und
  • weitere für bestimmte Lebensmittel vorgeschriebene Angaben.

Die Vorschriften gelten unabhängig von der Herkunft des Lebensmittels, sodass importierte und inländische Produkte gleich behandelt werden.

Quelle: Décret exécutif n° 13-378 du 9 novembre 2013.

Sprachanforderungen für Lebensmitteletiketten in Algerien

Verpflichtende Angaben müssen im Wesentlichen auf Arabisch abgefasst sein. Eine oder mehrere weitere Sprachen, die die Verbraucher verstehen, typischerweise Französisch, dürfen ergänzend hinzugefügt werden, können das Arabische aber nicht ersetzen.

Die Angaben müssen sichtbar, gut lesbar und unverwischbar sein. Arabischer Text läuft von rechts nach links, was das Layout beeinflusst, wenn Französisch daneben steht.

Quelle: Ministère du Commerce, Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln.

Anforderungen an das Nährwertetikett in Algerien

Die Nährwertkennzeichnung ist für vorverpackte Lebensmittel nach dem Décret 13-378 und dem Arrêté interministériel vom 19. Oktober 2017 über die Nährwertkennzeichnung verpflichtend, der am 2. Mai 2018 im Journal officiel veröffentlicht wurde und ein Jahr nach der Veröffentlichung in Kraft trat.

Die Deklaration umfasst die Energie und die Mengen an Protein, verfügbaren Kohlenhydraten (ohne Ballaststoffe), Gesamtzucker, Fett, gesättigten Fettsäuren und Salz. Die Energie wird in kJ und kcal je 100 g oder 100 ml angegeben.

Der Arrêté nimmt aufgeführte Kategorien aus, darunter bestimmte unverarbeitete Lebensmittel aus einer einzigen Zutat, Wasser, Kräuter und Gewürze, Salz, Tafelsüßstoffe, bestimmte Tees und Aufgüsse, Essige, Aromen, Zusatzstoffe, Enzyme, Hefen, Kaugummi sowie kleine Mengen, die direkt von Erzeugern abgegeben werden.

Quelle: Arrêté interministériel du 19 octobre 2017 über die Nährwertkennzeichnung.

Kennzeichnung importierter Lebensmittel und Angaben zum Importeur in Algerien

Importierte vorverpackte Lebensmittel müssen den Décret 13-378 vollständig erfüllen. Der Importeur muss angegeben werden, und das Ursprungs- oder Herkunftsland ist verpflichtend.

Importierte Lebensmittel im Geltungsbereich müssen außerdem die Nährwertdeklaration tragen, sofern sie nicht ausgenommen sind, und die Vorschrift zur arabischen Sprache gilt für sie, wobei Französisch als Ergänzung zulässig ist. Das Handelsministerium verwaltet den Rechtsrahmen für die Verbraucherinformation.

Quelle: Décret exécutif n° 05-484 (aufgehobener Text, zur Information).

So geht NFL damit um

  • Wendet für jeden Nährstoff die richtigen Rundungsregeln an
  • Verwendet die richtige Daily-Value- bzw. Referenzmengen-Tabelle für diese Rechtsordnung
  • Stellt die vorgeschriebenen Warnhinweise auf der Vorderseite der Verpackung automatisch dar, sobald Schwellenwerte erreicht sind
  • Beherrscht mehrsprachige Etiketten, wo sie vorgeschrieben sind (zweisprachig EN/FR, EN/ES, Arabisch + EN usw.)
  • Exportiert druckfertige Vektor-PDF sowie PNG, SVG, JPG und EPS

Häufige Fragen

Ist die Nährwertkennzeichnung in Algerien verpflichtend?
Ja. Der Décret 13-378 und der Arrêté von 2017 machen sie für vorverpackte Lebensmittel verpflichtend, mit aufgeführten Ausnahmen.
Was muss ein Lebensmitteletikett in Algerien enthalten?
Bezeichnung, Zutaten, Nettofüllmenge, Datumsangaben, Lagerbedingungen, Angaben zum Unternehmen, Los, Herkunft bei Importen und Nährwertinformationen.
Welche Sprache müssen Etiketten in Algerien verwenden?
Im Wesentlichen Arabisch. Französisch oder eine andere Sprache darf hinzugefügt werden, kann das Arabische aber nicht ersetzen.
Brauchen importierte Lebensmittel lokale Etiketten?
Ja. Sie müssen den Décret 13-378 erfüllen, einschließlich arabischem Text, Angaben zum Importeur und Ursprungsland.
Wer regelt die Lebensmittelkennzeichnung in Algerien?
Das Handelsministerium verwaltet den Rechtsrahmen; die Gesetze werden im Journal Officiel (JORADP) veröffentlicht.
Ist der Décret 05-484 noch in Kraft?
Nein. Der Décret 13-378 hat den Rahmen nach 90-367 einschließlich der Änderungen durch 05-484 aufgehoben.

So erstellen Sie ein Etikett

  • Generator öffnen: kostenloses Konto, keine Kreditkarte
  • Wählen Sie "Algeria - Décret exécutif 05-484" in der Formatleiste
  • Geben Sie Ihre Zutaten ein (in USDA FoodData Central suchen oder eine eigene Zutat anlegen)
  • Das Etikett wird live dargestellt; Export mit einem Klick

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