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Verordnung

RTCA 67.01.60:10: Nährwertetikett für Guatemala

RTCA 67.01.60:10, das guatemaltekische Nährwertetikett nach RTCA 67.01.60:10, 9 verpflichtende Nährstoffe, je Portion wie verkauft, Spanisch auf der Verpackung. Erstellen Sie kostenlos ein konformes Etikett.

Reviewed against RTCA 67.01.60:10 · Page updated October 25, 2026

Jurisdiction
Guatemala (packaged food sold at retail)
Regulation
RTCA 67.01.60:10
Effective
1 January 2012
Official source
www.mspas.gob.gt
Etikett für Guatemala erstellenZurück zu allen Formaten

Anforderungen an die Nährwertkennzeichnung in Guatemala

Verpackte Lebensmittel, die in Guatemala verkauft werden, müssen eine Nährwertdeklaration nach RTCA 67.01.60:10 tragen. Diese Seite behandelt das Format Guatemala - RTCA 67.01.60:10: Dieselbe RTCA-Grundlage; zweisprachig ES/EN für Importe zulässig. Ein konformes guatemaltekisches Nährwertetikett deklariert 9 verpflichtende Nährstoffe: energía, proteínas, grasa total, grasa saturada, grasa trans, carbohidratos totales, azúcares totales, fibra dietética und sodio. Die Werte werden je Portion wie verkauft deklariert, die Energie wird in kcal angegeben, und es wird Natrium statt Salz ausgewiesen. Das Feld ist mit "Información Nutricional" überschrieben. Auf der Verpackung ist Spanisch vorgeschrieben. Es gibt kein verpflichtendes Warnsystem auf der Vorderseite der Verpackung. Guatemala übernimmt RTCA 67.01.60:10, statt einen eigenen Kennzeichnungstext zu verfassen, sodass ein nach dieser Norm erstelltes Etikett in jedem Markt verwendbar ist, der sie übernommen hat. NFL erstellt aus Ihrem Rezept ein druckfertiges guatemaltekisches Nährwertetikett, wendet dabei die Rundungsregeln und Referenzmengen für Guatemala automatisch an und exportiert es als PDF, PNG, SVG, JPG oder EPS.

Amtliche Verordnung

Fundstelle
RTCA 67.01.60:10
In Kraft
1. Januar 2012
Anwendungsbereich
Guatemala (verpackte Lebensmittel im Einzelhandel)
Quelle

Die wichtigsten Fakten

Verpflichtende Nährstoffe (9)
Energía, Proteínas, Grasa total, Grasa saturada, Grasa trans, Carbohidratos totales, Azúcares totales, Fibra dietética und Sodio
Grundlage der Deklaration
Je Portion im Verkaufszustand
Energieeinheiten
kcal
Natrium oder Salz
Als Natrium deklariert, nicht als Salz
Überschrift des Felds
Información Nutricional
Sprache des Etiketts
Spanisch auf der Verpackung vorgeschrieben
Vorderseite der Verpackung
Kein verpflichtendes Warnsystem auf der Vorderseite der Verpackung

Eine Norm, 6 Märkte

Guatemala wendet RTCA 67.01.60:10 an, eine harmonisierte Norm, die von 5 weiteren Märkten vollständig übernommen wurde. Ein nach dieser Norm erstelltes Etikett wird in allen diesen Märkten akzeptiert, vorbehaltlich der eigenen Sprachvorschriften und der eigenen Durchsetzungsbehörde jedes Markts. Die Schwestermärkte sind Costa Rica, El Salvador, Honduras, Nicaragua, Panama.

Nährwertkennzeichnung in Guatemala nach RTCA 67.01.60:10

Guatemala wendet die Zentralamerikanische Technische Regelung RTCA 67.01.60:10 zur Nährwertkennzeichnung vorverpackter Lebensmittel für Personen ab drei Jahren an, genehmigt durch die COMIECO-Resolution 277-2011 und in Kraft. Ihre Anforderungen sind verpflichtend, wenn ein Lebensmittel Nährwertinformationen, eine nährwertbezogene Angabe oder eine gesundheitsbezogene Angabe trägt; die RTCA verlangt nicht von sich aus ein Feld auf jedem Lebensmittel.

Wo sie gilt, ist die Grunddeklaration verpflichtend: Energie, Gesamtfett, gesättigte Fettsäuren (mit einer festgelegten Ausnahme), Kohlenhydrate, Natrium und Protein. Andere Nährstoffe werden verpflichtend, wenn sie Gegenstand einer Angabe sind oder wenn das guatemaltekische Recht sie für eine Lebensmittelkategorie verlangt.

Die Energie wird in kJ angegeben, kcal optional, je 100 g, je 100 ml oder je Portion, sofern die Anzahl der Portionen angegeben ist. Protein, Kohlenhydrate, Ballaststoffe und Fette werden in Gramm angegeben; Vitamine und Mineralstoffe in Einheiten, als Prozentsatz des Referenzwerts oder beides.

Quelle: RTCA 67.01.60:10, Ministerio de Economía de Guatemala, und COMIECO-Resolution 277-2011, SIECA.

Allgemeine Kennzeichnung nach RTCA 67.01.07:10

Die allgemeine Kennzeichnungsregelung RTCA 67.01.07:10, genehmigt durch die COMIECO-Resolution 280-2012, ist in Kraft. Zu den verpflichtenden Angaben gehören die wahre Bezeichnung des Lebensmittels, die Zutaten (außer bei Lebensmitteln aus einer einzigen Zutat), die Nettofüllmenge, die Nummer der Gesundheitsregistrierung, Angaben zum verantwortlichen Unternehmen, das Ursprungsland, das Los, Angaben zum Ablauf, soweit vorgeschrieben, sowie Lagerungs- und Gebrauchshinweise, soweit erforderlich.

Importierte Lebensmittel müssen außerdem Name und Anschrift des Importeurs oder Vertreibers angeben, und die Nummer der Gesundheitsregistrierung muss als solche gekennzeichnet sein.

Die Zutaten werden in absteigender Reihenfolge nach Ausgangsmasse aufgeführt, und aufgeführte Allergene müssen deklariert werden: glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch, Schalenfrüchte sowie Sulfite oberhalb der festgelegten Konzentration.

Quelle: RTCA 67.01.07:10, Ministerio de Economía de Guatemala, und COMIECO-Resolution 280-2012, SIECA.

Spanische Etiketten und Aufkleber für Importe

Spanisch ist für die von RTCA 67.01.07:10 vorgeschriebenen Angaben verpflichtend. Ist das Etikett eines importierten Produkts in einer anderen Sprache, muss vor der Vermarktung des Produkts ein ergänzendes spanisches Etikett angebracht werden.

Der Aufkleber muss die Originalangaben genau wiedergeben, wobei die Produktbezeichnung statt einer wörtlichen Übersetzung der Bezeichnung nach RTCA oder Codex folgen darf. Er muss haften bleiben, lesbar und kontrastreich sein, mit der Produktbezeichnung beginnen und darf die ursprüngliche Bezeichnung, Nettofüllmenge, das Ablaufdatum, Abtropfgewicht oder die Losnummer nicht verdecken.

Quelle: RTCA 67.01.07:10, Bestimmungen zur ergänzenden Kennzeichnung.

Durchsetzung und Vorschläge zur Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung in Guatemala

Für verarbeitete und vorverpackte Lebensmittel ist das Departamento de Regulación y Control de Alimentos (DRCA) des Ministeriums für öffentliche Gesundheit und Sozialfürsorge (MSPAS) zuständig, das Registrierung, Überwachung und Kontrolle übernimmt. Das Landwirtschaftsministerium (MAGA) ist für natürliche, unverarbeitete Lebensmittel tierischen, pflanzlichen und aquatischen Ursprungs zuständig, nicht für die Etiketten verarbeiteter Lebensmittel.

Warnhinweise auf der Vorderseite der Verpackung sind in Guatemala nicht in Kraft. Das Wirtschaftsministerium hat berichtet, dass das COMIECO Verhandlungen über eine regionale zentralamerikanische Regelung zur Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung angeordnet hat, die weiterhin beraten wird, und auch nationale Gesetzentwürfe wurden debattiert.

Bis eine regionale oder nationale Vorschrift angenommen ist, sind die oben genannten RTCAs die verbindlichen Kennzeichnungsanforderungen.

Quelle: MSPAS, Departamento de Regulación y Control de Alimentos, und Ministerio de Economía, COMIECO und regionale Kennzeichnung auf der Vorderseite der Verpackung.

So geht NFL damit um

  • Wendet für jeden Nährstoff die richtigen Rundungsregeln an
  • Verwendet die richtige Daily-Value- bzw. Referenzmengen-Tabelle für diese Rechtsordnung
  • Stellt die vorgeschriebenen Warnhinweise auf der Vorderseite der Verpackung automatisch dar, sobald Schwellenwerte erreicht sind
  • Beherrscht mehrsprachige Etiketten, wo sie vorgeschrieben sind (zweisprachig EN/FR, EN/ES, Arabisch + EN usw.)
  • Exportiert druckfertige Vektor-PDF sowie PNG, SVG, JPG und EPS

Häufige Fragen

Ist die Nährwertkennzeichnung in Guatemala verpflichtend?
Wenn ein Lebensmittel Nährwertinformationen oder eine nährwert- oder gesundheitsbezogene Angabe trägt, nach RTCA 67.01.60:10.
Was muss die Nährwertdeklaration zeigen?
Energie, Gesamtfett, gesättigte Fettsäuren, Kohlenhydrate, Natrium und Protein sowie jeden Nährstoff, auf den sich eine Angabe bezieht.
Was verlangt RTCA 67.01.07:10?
Bezeichnung des Lebensmittels, Zutaten, Allergene, Nettofüllmenge, Gesundheitsregistrierung, Angaben zum Unternehmen, Herkunft, Los und Datumsangaben.
Müssen Etiketten auf Spanisch sein?
Ja; Importe dürfen einen ergänzenden spanischen Aufkleber verwenden, der vor dem Verkauf angebracht wird.
Wer regelt die Etiketten verarbeiteter Lebensmittel?
Das DRCA im Ministerium für öffentliche Gesundheit und Sozialfürsorge.
Verlangt Guatemala Warnhinweise auf der Vorderseite der Verpackung?
Nein. Über eine regionale zentralamerikanische Vorschrift wird verhandelt, sie ist aber nicht in Kraft.

So erstellen Sie ein Etikett

  • Generator öffnen: kostenloses Konto, keine Kreditkarte
  • Wählen Sie "Guatemala - RTCA 67.01.60:10" in der Formatleiste
  • Geben Sie Ihre Zutaten ein (in USDA FoodData Central suchen oder eine eigene Zutat anlegen)
  • Das Etikett wird live dargestellt; Export mit einem Klick

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